Herzlich Willkommen

bei der IRJGV Hundeschule Meppen


Benutzungsbedingungen

Teilnahme- und Benutzungsbedingungen:

1. Der Besuch der Übungsstunden ist freiwillig. Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Den Weisungen der Ausbilder ist zu folgen, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf der Übungsstunden betreffen.

3. Ausdrücklich wird den Hundehaltern gestattet, sich den Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt insbesondere für das Ableinen der Hunde. Die Entscheidung obliegt den Hundehaltern in eigener Verantwortung.

4. Sie entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob sie die auf den Platz befindlichen Gegenstände nutzen, bzw. begehbare Clubhäuser oder ähnliches betreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese z.T. gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.

5. Im Interesse aller Teilnehmer ist die Übungsgruppe bzw. der Verband bemüht, die Kosten für die Unterhaltung des Platzes und andere Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aus Kostengründen wurde daher auch auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verzichtet, welche für eventuelle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden einsteht, die auf dem Übungsplatz oder in Verbindung mit dem Besuch des Platzes entstehen.

6. Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher einen Haftungsausschluss für o.g. Schäden an. Dieser gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jeder Hundehalter bzw. Hundeführer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für die durch diesen verursachte Schäden einzustehen. Auch in den Fällen, in welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die Haftung des Vereins, der Übungsgruppe und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen.

7. Bei Unwissenheit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in dem jeweils zulässigen gesetzlichen Rahmen fort.

 

 

 

Platzordnung

 

Um die beim IRJGV e.V. in der Regel übliche Gruppenausbildung reibungslos durchführen und um den Aufenthalt auf diesem Platz für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

 

1) Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch der Übungsstunden ist freiwillig. Es wird darauf verwiesen, dass eine Haftung des Vereins, der Trainer und weiteren ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern für Schäden jeglicher Art an Hund und Hundeführer/in / Besitzer/in ausgeschlossen ist.

 

2) Kinder unter 10 Jahren ist das Betreten des Geländes nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.

 

3) Zutritt haben nur Hunde, deren gültiger Impfschutz vorher durch ihre/n Besitzer/in / Führer/in nachgewiesen worden ist. Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung gemäß Tollwutverordnung auch noch die Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, Hc.c. und Leptospirose; außerdem empfehlen wir die Impfung gegen "Zwingerhusten". Für die Welpengruppe gelten gesonderte Bedingungen. Bei neuen Teilnehmern an Kursen, Besuchern und Gästen ist der Zugang zum Platz zunächst mit dem verantwortlichen Übungsleiter/in zu klären.

 

4) Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der/die Hundeführer/in / Besitzer/in verantwortliche/r Halter/in für seinen/ihren Hund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Hunde(halter)haftpflichtversicherung wird daher verlangt.

 

5) Die Übungsleiter/innen handeln im Auftrag des Vorstandes. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen (z.B. Beißereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.

 

6) Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von der Ausbildungsleitung angekündigt. Dabei hat jede/r Hundeführer/in / Besitzer/in auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.

 

7) Ausdrücklich wird den Hundeführern gestattet, sich von Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dies gilt insbesondere für das Ableinen der Hunde während des Unterrichts. Die Entscheidung obliegt den Hundeführern in eigener Verantortung.

 

8) Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Jede unnötige Härte ist untersagt. (Teletakt, Stachelhalsbänder, Kettenhalsbänder, sowie Erziehungsgeschirre sind auf unserem Platz verboten!)

 

9) Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Übungsplatzes ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu lösen (ihre Notdurft zu verrichten). Kommt es dennoch vor, das ein Hund sein großes Geschäft verrichtet, sind die Verunreinigungen sofort vollständig zu entfernen und die betroffende Stelle sorgfältig zu säubern. Hundekot kann eine Ansteckungsquelle für Hunde, andere Tiere und Menschen sein! Wir bitten auch darum, Zigarettenkippen stets in den Aschenbecher zu entsorgen und nicht auf dem Boden (Tabak ist giftig, besonders Welpen könnten ihn aufnehmen).

 

10) Es sind keine anderen Hunde ohne Einverständnis der Besitzer zu füttern (Ausgenommen sind Übungsleiter).

 

11) Das Urinieren von Rüden an Gegenständen wie Markierungshütchen oder Zäunen, Pfosten u.s.w. sollte unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch entsprechende Folgehandlungen anderer Rüden ausgelöst werden. Sollte es trotzdem einmal passieren, ist der entsprechende Gegenstand mittels Wasser umgehend zu säubern.

 

12) Läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz; dies gilt für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch attraktiv für Rüden ist.

 

13) Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch der Kurse/ Gruppen für sie selbst eine zu große Belastung ist.

 

14) Die Platzanlage mit den dazugehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Daher werden alle gleichermaßen aufgerufen, verantwortungsvoll und pfleglich mit diesem "Besitz auf Zeit" umzugehen. Die aufgestellten Sportgeräte dürfen ausschließlich nur für den Hundesport benutzt werden. Eventuell festgestellte Schäden an den Sportgeräten oder an den Einrichtungen des Vereins müssen umgehend dem Vorstand gemeldet werden.

 

15) Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/ Besucher sowie Schäden an geparkten Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen. Desweiteren gelten die IDG/ IRJGV Teilnahme-/ Benutzungsbedingungen.

 

16) Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/ Besucher diese Platzordnung an! Bei groben Verstößen behält sich der Vorstand oder seine Beauftragten entsprechende Gegenmaßnahmen vor.

 

Liebe Hundefreunde, wir wollen keine Ordnung um der Ordnung willen, aber im Interesse unserer Gemeinschaft von Hundefreunden kommen wir ohne einen Rahmen, der für alle gilt, nicht aus. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Übungsleiter oder direkt an den Vorstand.