Herzlich Willkommenbei der IRJGV Hundeschule MeppenAb sofort wieder bei uns:
Der HUNDEFÜHRERSCHEIN
In Niedersachsen ist der Erwerb eines Hundeführerscheins bei Erwerb eines Hundes verpflichtend. Diese Regelung kann man nur umgehen, wenn man anderweitig seine Sachkunde nachweisen kan. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr speziell und werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht auf Sie zutreffen. Sie können die Ausnahmen im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) unter § 3 Satz 6 nachlesen.
Ansonsten ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet, den Hundeführerschein zu erwerben. So soll sichergestellt werden, dass die Hundehalter ihren Hund im Alltag zuverlässig führen können und der Hund in allen Situationen entspannt bleibt. Der praktische Teil des Hundführerscheins ist innerhalb des ersten Jahres nach Erhalt des Hundes abzulegen.
Um den Hundeführerschein zu erhalten, muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Prüfung wird das Fachwissen zum Thema "Hund" beim Halter überprüft. Dabei werden in einem Multiple-Choice-Test verschiedene Fragen aus unterschiedlichen Bereichen, die alle mit dem Hund zu tun haben, gestellt. Die Fragen kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen rund um den Hund.
Wir möchten bald mit dem ersten Hundeführerscheinkurs beginnen! Die Kosten hierfür teilen sich wie folgt auf:
Änderungen bleiben vorbehalten!
Der genaue Ablauf sowie die Termine werden bei Beginn des Kurses mitgeteilt.
Für einen Kurs werden mindestens 6 Teilnehmer benötigt, damit sich die Anfahrt für den von Außerhalb kommenden Prüfer lohnt.
Sprechen Sie uns gerne persönlich an oder schreiben Sie eine EMail. Die glücklichen Teilnehmer unserer Prüfung am 02.11.2024 |